Wasser muss fließen –
der Schlüssel zur Trinkwasserhygiene.

„Die Anforderungen […] an die Beschaffenheit von Trinkwasser gelten als erfüllt, wenn
1. […] mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden,
2. das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 6 bis 9 [mikrobiologische, chemische, indikatorische und radiologische Anforderungen; Anmerk. d. Verf.] entspricht und
3. es rein und genusstauglich ist.“ (§5 TrinkwV i. d. F. v. 2023)

Wir unterstützen Sie, damit das sichergestellt ist. Markus Pöpperl ist anerkannter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene im DVQST e. V..

Leistungen

Das Ingenieurbüro Pöpperl bietet neben Risikoabschätzungen (ehem. Gefährdungsanalysen) in Trinkwasser-Installationen verschiedene weitere Sachverständigen-Leistungen an. Abgerundet wird das Portfolio mit Beratungen und Seminaren.